Rettungsgasse

Seit längerem ist das Thema Rettungsgasse in den Medien, auf Plakaten und Bannern an Straßen und auch sichtbar auf Autos in Form von Aufklebern zu finden.

Doch was hat es damit auf sich?

Wir, die Feuerwehr, sowie alle anderen Hilfsorganisationen müssen im Falle eines Einsatzes schnell am Einsatzort ankommen.
Dies ist auch im §38 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn schaffen müssen.
Der §11 StVO konkretisiert dies für Autobahnen und Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens 2 Fahrstreifen.

Sobald es sich auf einer Straße staut bzw. spätestens, wenn man von hinten ein Rettungsfahrzeug anfahren sieht, muss man sofort Platz machen und das Fahrzeug passieren lassen.

Innerorts ist die Rettungsgasse nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch ist unverzüglich Platz zu machen.

Bei Straßen mit 2 Fahrspuren ist immer zwischen der linken und der rechten Fahrspur eine Gasse zu bilden.
Auf Autobahnen und Straßen mit mehr als 2 Fahrspuren immer zwischen der äußersten linken und der rechts danebenliegenden Fahrspur.

Wenn man an einem Stoppschild oder einen roten Ampel steht, ist es erlaubt, langsam und vorsichtig in die Kreuzung/Straße zu fahren – man hat keine Strafen zu befürchten.

Wenn ihr dies beachtet und umsichtig handelt, kommen wir schnell dort an, wo man unsere Hilfe benötigt.

Denkt immer daran: Wenn ihr selber einmal auf unsere Hilfe angewiesen sein solltet, möchtet ihr auch, dass wir schnellstmöglich zu euch kommen.


Weiterführende Links:

feuerwehr.hessen.de

www.rettungsgasse-jetzt.de

Webseite der HUK