RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN – SCHÜTZEN
Alle öffentlich rechtlichen Feuerwehren in Hessen, so auch wir, sind im sogenannten HBKG (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) geregelt. Dieses Gesetz ist sehr umfassend und definiert unter §6 die Aufgaben der Feuerwehr in Hessen:
(1) Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
(2) Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.
(3) Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.
Quelle: HBKG, Hessisches Innenministerium (HMdI)
Retten
Die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr besteht in der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für Menschen und Tiere, sei es durch Feuer, Überschwemmungen, einen Unfall, uvm.
Löschen
Die Feuerwehr ist im abwehrenden Brandschutz (Bekämpfung von Schadensfeuern) tätig.
Auch der vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzerziehung, baulicher Brandschutz…) gehört zu ihren Aufgaben.
Bergen
Auch das Bergen von Sachgütern z.B. bei Hochwasser, technische Hilfeleistungen wie z. B. das Auspumpen von Kellern, Hilfe bei Verkehrsunfällen und Unwettern gehört zu ihrem Aufgabenbereich.
Schützen
Die Feuerwehr wehrt Gefahren für die Umwelt ab und betreibt aktiven Umweltschutz z. B. mit der Eindämmung von Ölunfällen und mit der Beseitigung von Ölspuren auf Straßen.
Weiterhin gehören zu unseren Tätigkeiten:
- Mitwirken im Katastrophenschutz
- Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen
- Nachbarschaftliche Hilfe bei größeren Schadensereignisse
Das offizielle Singet der Feuerwehr: