Rauchmelder

Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/

Rauchmelder schützen vor der tödlichen Brandgefahr

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Die Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Fristen und Termine für Rauchmelder 

Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.

Hinweis:
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.

Rauchmelder-Installation

In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.

Das Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten sollen demnach mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.

Was tun, wenn’s brennt? Das richtige Verhalten im Brandfall

Rauchmelder sind mittlerweile ich allen Bundesländern Pflicht. Doch die wenigsten Menschen haben einen Plan, wie sie bei einem überraschenden Brand in der Wohnung richtig reagieren sollen. Vor allem nachts, wenn man durch den Alarm des Rauchmelders aus dem Schlaf gerissen wird, gilt es schnell zu reagieren. In der Regel hat man nach Auslösen des Rauchmelders nämlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Hinzu kommt, dass ein Brandfall ein höchst erschreckendes Erlebnis und von den Betroffenen mangels Erfahrung auch nicht einzuschätzen ist. Daher wird von der Feuerwehr dringend empfohlen, sich vorher mit der ganzen Familie darüber Gedanken zu machen.

Darauf sollten Sie immer achten!

An Schlüssel und Handy denken!

Icon Schlüssel und Handy mitnehmen_Rauchmelder retten Leben
Schließen Sie möglichst viele Zimmer- und Wohnungstüren hinter sich (nicht verriegeln!)
Ihr Mobiltelefon und Ihr Wohnungsschlüssel sollten immer griffbereit oder leicht zu finden sein.

Türen schließen!

Icon Türen schließen_Rauchmelder retten Leben
Schließen Sie möglichst viele Zimmer- und Wohnungstüren hinter sich (nicht verriegeln!)

Flüchten Sie niemals durch ein verrauchtes Treppenhaus!

Icon niemals ins verrauchte Treppenhaus flüchten_Rauchmelder retten Leben
Ist das Treppenhaus bereits verraucht, bleiben Sie unbedingt in Ihrer Wohnung!

Senioren sind besonders gefährdet

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko erheblich, bei einem Brand in der eigenen Wohnung ums Leben zu kommen. So sind laut Statistischem Bundesamt 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland über 60 Jahre alt. Rauchmelder sind dazu da, sich selbst und andere bei einem Brand schnell in Sicherheit zu bringen. Aber was, wenn der ältere Mensch sich nicht eigenständig oder nur sehr eingeschränkt bewegen kann? Oder sehr schlecht hört und sieht?
Rauchmelder allein sind dann kein ausreichender Schutz, es sei denn, sie sind über einen Hausnotruf oder z.B. mit Angehörigen im gleichen Haus gut vernetzt. Hier helfen verstärkte Präventionsmaßnahmen, die einen Brand vor allem verhindern und Senioren dadurch weniger gefährden. 

Kinder und Brandschutz

Feuer übt auf Kinder jeden Alters eine besondere Faszination aus, gleichzeitig können Kinder die Gefahr eines Feuers nicht richtig einschätzen. Verbote werden die Lust am Entdecken und Ausprobieren eher anfachen, daher ist es wichtig, bereits Kindern im Kindergartenalter den richtigen, verantwortungsvollen Umgang mit Feuer beizubringen. Die Brandschutzerziehung hat dazu auch die klassischen 5 W-Fragen überarbeitet und für Kinder und Erzieher vereinfacht.
Ein kindgerechtes Video zum Verhalten im Brandfall hilft zusätzlich, das Thema zu vertiefen. Jeodch wichtig: Rauchmelder sind kein Babysitter, viele kleine Kinder wachen auch nicht davon auf, und ersetzen nicht im Brandfall die Eltern zuhause.

Eigentum verpflichtet!

Was viele Eigentümer in Deutschland nicht wissen: Sie sind in der Pflicht, Rauchmelder zu installieren – ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie zu Wohnzwecken vermietet haben oder selbst bewohnen. Und das gilt für Eigentümer von Wohnhäusern und Wohnungen in allen Bundesländern, außer Eigentümer von Altbauten in Sachsen. Die Landesbauordnung jedes Bundeslandes regelt, bis wann der Eigentümer Rauchmelder spätestens installieren muss.

Rauchmelderpflicht gilt auch für das private Eigentum

In allen Landesbauordnungen wird das gesetzliche Schutzziel etwa wie folgt beschrieben: Rauchmelder sind so anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Erreichung dieses Schutzziels ist vom Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses unbedingt sicherzustellen und zwar – mangels ausdrücklicher anderer Regelung – an jedem Tag eines Jahres und zu jeder Stunde.

Hinweise dazu, wie diese gesetzliche Verpflichtung praktisch umzusetzen und die Erreichung des Schutzziels sicherzustellen ist, gibt die deutsche Anwendungsnorm DIN 14676 mit dem Titel: „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“.

Diese DIN-Norm besagt: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchmelder zu installieren. Rauchmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.“

In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg geht die Rauchmelderpflicht bezüglich der auszustattenden Räume sogar noch weiter. Informieren Sie sich daher hier über die Einzelheiten in Ihrem Bundesland.

Was ist beim Kauf eines Rauchmelders zu beachten?

Im Handel angebotene Rauchmelder tragen das CE-Kennzeichen. Diese Kennzeichnung ist nach der europäischen Produktnorm „EN 14604“ gesetzlich vorgeschrieben. Für einen langen und störungsfreien Betrieb reicht dieser Mindeststandard jedoch nicht aus. Um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchwarnmelder zu unterscheiden, hat sich das „Q“-Zeichen etabliert. Das unabhängige Qualitätszeichen „Q“ kennzeichnet hochwertige Geräte und gibt Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl der richtigen Rauchwarnmelder.

Rauchmelder prüfen – so geht’s in 5 Schritten 3

Auch die „Stiftung Warentest“ rät vom Kauf sehr günstiger Rauchmelder mit austauschbaren Batterien ab und empfiehlt stattdessen Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“.