Nutzfeuer

ACHTUNG WICHTIGE HINWEISE ZU NUTZFEUERN:

Kommt es bei nicht angemeldeten Nutzfeuern bzw. Brauchtumsfeuern oder Nichteinhaltung der Vorschriften zur Alarmierung oder zum Einsatz der Feuerwehr und der Polizei, so besteht Kostenpflicht für denjenigen, der das Feuer entzündet hat.

Neben dem Einsatz und den anfallenden Kosten droht auch ein Bußgeld, wenn gegen das KrWG oder die Verordnung verstoßen wird. Breitet sich ein nicht unter den genannten Bedingungen entzündetes Feuer aus, so wird zudem die Polizei Ermittlungen einleiten, ob ein strafrechtliches Handeln in Frage kommt.

Ein Nutzfeuer oder Brauchtumsfeuer muss grundsätzlich dem zuständigen Ordnungsamt der Kommune gemeldet werden!

Hier gelangt ihr zum Online-Portal der Stadtverwaltung Großalmerode